Allgemeine Geschäftsbedingungen
der plexxIT GmbH
im folgenden Unternehmen oder Unternehmer genannt.
§ 1 Anwendungsbereich und Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für
alle Vereinbarungen oder Verträge, welche das Unternehmen mit dem Partner oder
Kunden (im folgenden Vertragspartner genannt) bezüglich Lieferungen und
Dienstleistungen geschlossen hat.
Zwingende gesetzliche Bestimmungen oder zusätzliche schriftliche Vereinbarungen
zwischen dem Vertragspartner und dem Unternehmen gehen jedoch vor, soweit diese
etwas anderes vorsehen. Diese AGB sind Bestandteil des Vertrages zwischen den
Partnern und gelten als angenommen, soweit der Vertragspartner davon Kenntnis
erhalten hat. Widerstreitende AGB werden durch diese AGB ersetzt.
Die etwaige Ungültigkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB
berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die entsprechenden
unwirksamen Klauseln werden durch solche ersetzt, die dem gewollten Zweck am
nächsten kommen und sind durch Vertragsauslegung zu ermitteln.
§ 2 Änderung der AGB
Diese AGB können jederzeit von dem Unternehmen geändert werden. Die
Änderungen werden dem Vertragspartner mitgeteilt und gelten als genehmigt, sofern
der Vertragspartner nicht widerspricht. Die Frist für den Widerspruch beträgt einen
Monat.
§ 3 Rechnung, Zahlungen
Die Schlußrechnung erfolgt entweder nach der Fertigstellung oder der Lieferung des
Produktes. Das Unternehmen ist berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen.
Grundsätzlich werden 40% der Auftragssumme bei Auftragserteilung zur Zahlung
fällig. Weitere 40% der Auftragssumme werden bei Lieferung fällig. Die restlichen
20% der Auftragssumme werden bei der Abnahme fällig. Von dieser Regelung kann
durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien abgewichen werden. Als
Grundlage der Rechnung gilt das Angebot oder der Vertrag. Als Zahlungsfrist gelten
generell 14 Tage. Bei Nichtzahlung tritt der Verzug spätestens nach einem Monat
nach Rechnungseingang bei dem Vertragspartner ein. Das Unternehmen ist
berechtigt, Mahngebühren in Höhe von € 10,00 pro Mahnung zu verlangen. Bis das
Produkt nicht vollständig von dem Vertragspartner gezahlt worden ist, bleibt es im
Alleineigentum des Unternehmers.
Das Unternehmen ist berechtigt, bei einer Überschreitung des Zahlungszieles von
mindestens 60 Tagen, Leistungen zu sperren. Hiervon bleibt die
Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners unberührt.
§ 4 Haftung
Das Unternehmen leistet unter Einsatz der Sachkenntnis und einem hohen Maß an
Sorgfalt. Soweit der Vertragspartner der Meinung ist, dass das Unternehmen
fehlerhaft geleistet hat, wird er das Unternehmen hiervon unverzüglich in Kenntnis
setzten und den Fehler benennen.
Die Haftung für nicht vorsätzliche oder nicht grobfahrlässig verursachte Schäden wird
hiermit ausgeschlossen. Das Unternehmen haftet des Weiteren und soweit gesetzlich
zulässig in keiner Weise für Datenverluste und indirekte Folgeschäden.
Ferner haftet das Unternehmen nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht
worden sind; darunter fallen insbesondere Naturereignisse, Feuer, Streik, Krieg und
behördliche Anordnungen. Das Unternehmen haftet auch nicht für Schäden, die auf
unsachgemäße, vertragswidrige oder widerrechtliche Benutzung ihrer
Dienstleistungen und Produkte durch den Vertragspartner und auf eine unsachgemäße
Benutzung zurückzuführen ist. Dieses gilt auch für Dritte Personen, die in der Sphäre
des Vertragspartners zu finden sind.
§ 5 Gewährleistung
Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Im Fall eines Mangels hat das Unternehmen das Wahlrecht, ob es nachliefert oder
nachbessert. Im Falle der Nachbesserung wird vereinbart, dass das Unternehmen 3
Nachbesserungsversuche hat.
Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl oder ist die nachgelieferte Ware ebenfalls
mangelbehaftet, so kann der Vertragspartner die Ware gegen Rückerstattung des
vollen Kaufpreises zurückgeben oder die Ware behalten und den Kaufpreis mindern.
§ 6 Übertragen von Rechten und Pflichten
Das Unternehmen ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen
Dritte nach eigener Wahl einzusetzen. Die Übertragung oder teilweise Übertragung
von Rechten und Pflichten des Vertragspartners bedarf in jedem Fall des vorgängigen
schriftlichen Einverständnisses des Unternehmens.
Die Parteien vereinbaren, alle technischen und geschäftlichen Informationen, von
denen sie auf Grund dieses Vertrages oder im Zusammenhang mit demselben
Kenntnis erhalten, vertraulich zu behandeln und diese nicht zu offenbaren oder auf
andere Weise an Dritte zu kommunizieren. Diese Verpflichtung zur Vertraulichkeit
besteht für die Dauer dieses Vertrages.
§ 7 Datenschutz
Das Unternehmen verwendet die Bestandsdaten ausschließlich zur Abwicklung des
Vertrages. Alle Kundendaten werden auf der Rechtsgrundlage für den Umgang mit
personenbezogenen Daten der Deutschen Datenschutzverordnung gespeichert und
verarbeitet.
Der Vertragspartner hat jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung,
Sperrung und Löschung der gespeicherten Daten.
§ 8 Anwendbares Recht und Gerichtsstand und Sonstiges
Gerichtsstand ist Erkelenz, soweit zulässig. Anwendbar ist Deutsches Recht.
Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses gilt auch für eine
Änderungen dieser Schriftformklausel.